Die Qualifikationsbedingungen

Für das Herrenmasters gelten folgende Qualifikationsregelungen, die in Absprache mit dem Fußballkreis 6 festgelegt wurden. Automatisch qualifiziert sind:
  • Die Stadt- und Vizestadtmeister folgender Hallenstadtmeisterschaften in Krefeld, Mönchengladbach, Viersen, Nettetal, Schwalmtal
  • Der Turniersieger in Kempen, (siehe Sonderregelung "offene Stadtmeisterschaft"
  • Der Turniersieger in Willich, sofern er aus den Städten, Willich, Neersen, Schiefbahn, Anrath stammt. Andernfalls die best plazierteste Mannschaft aus diesen Städten.
Darüber hinaus werden in Absprache zwischen Verband und Ausrichter Wildcards vergeben. Sonderregelungen: Wird eine offene Stadtmeisterschaft ausgetragen, so qualifiziert sich nur die best platzierste  Mannschaft aus der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, in der die Stadtmeisterschaft durchgeführt wird. Orts- oder gemeindefremde Vereine können sich dort nicht qualifizieren, es sei denn in "ihrer" Heimatstadt oder Heimatgemeinde wird keine Stadtmeisterschaft durchgeführt. Durch diese Maßnahme sollen die lokalen Stadtmeisterschaften gestärkt werden. Außerdem sollen Teams keine "zweite Chance" auf die Qualifikation erhalten. Für die Stadtmeisterschaft in Viersen gilt folgende Sonderregel: Sollte der als Ausrichter automatisch qualifizierte Dülkener FC den ersten oder zweiten Platz belegen, rückt automatisch der Drittplatzierte nach, aber auch nur in diesem Falle.  Für das Damenmasters gelten folgende Qualifikationsregeln: Aus dem  Kreis 6 (Kempen/Krefeld) qualifizieren sich, neben dem Dülkener FC als Ausrichter, DREI weitere Teams, die über die Hallenkreismeisterschaften ermittelt werden. Der Kreis 4 (Mönchengladbach) stellt 2 Teams, die über die Hallenstadt- und Kreismeisterschaften ermittelt werden. Darüberhinaus werden 2 Wildcard vergeben. Das Altherrenmasters ist ein reines Einladungsturnier für das es keine besonderen Qualifikationsbedingungen gibt.

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